THEURER GÖDECKE
Hannoversche Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht

Niemand beschäftigt sich gerne mit seinem eigenen Ableben. Und so kommt es, dass ein Nachlass, aufgrund eines fehlenden Testaments, häufig gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geregelt wird. Es ist klar, dass dies nur selten den Wünschen des Erblassers entspricht.

Doch auch ein vorhandenes Testament, unprofessionell verfasst, bietet genug Reibefläche für Erbstreitigkeiten durch die Hinterbliebenen. Selbst erstellte Testamente enthalten oft Fehler, Widersprüchliches und Unklarheiten. Langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen sind so vorprogrammiert.

Erbrecht in all seinen Facetten, gehört seit jeher zu den Kernkompetenzen unserer Kanzleien in Hannover, Bielefeld und Wolfsburg. In sämtlichen Rechts- und Steuerfragen betreuen wir seit zusammen 41 Jahren Erblasser, Erben (Vermächtnisnehmer) und Pflichtteilsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Interessen.

Erbe oder Nachlass - worin besteht der Unterschied?

Ob es sich um ein Erbe oder einen Nachlass handelt wird bestimmt durch die erbrechtlichen Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und unterschiedet sich deutlich vom allgemeinen Verständnis dieser beiden Begriffe.

Während die Begriffe "Erbe" und "Erbschaft" sich auf die Rechtsstellung eines Hinterbliebenen bezieht, bezieht sich der "Nachlass" auf das auf den Erben übergegangene Vermögen.

Vermögensnachfolge frühzeitig regeln, Erbstreitigkeiten vermeiden

Bei der Regelung der Vermögensnachfolge ist es nicht alleine damit getan, ein Testament aufzusetzten und dieses notariell beglaubigen zu lassen. Ob zu Lebzeiten oder im Erbfall: Im Erbrecht Hannover gilt es eine Vielzahl an komplexen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

Ihr Vermögen möglichst kosten- und steuereffizient auf die nächste Generation zu übertragen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist die Kernkompetenz unserer auf Erbschaftsrecht spezialisierten Kanzlei im Herzen Hannovers.

Gleiches gilt für die rechtssichere Abwicklung von Nachlässen unter den Erben, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen, sowie deren Erfüllung. Beim Kampf durch den erbschaftsrechtlichen Dschungel an Vorschriften und Gesetzen geraten juristische Laien rasch an ihre Grenzen.

Als hannoversche Anwaltskanzlei mit 45 Jahren Berufserfahrung in Erbschhaftsrecht und Nachlassabwicklung, verfügen wir über die nötige Erfahrung und Expertise die es braucht für eine kompetente juristisch Nachfolgegestaltung und eine daran anschliessende erfolgreiche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

Wann sollte man einen Anwalt im Erbrecht beauftragen ?

Für zukünftige Erblasser gilt: So früh, wie möglich, für Vermächtnissnehmer (Erben) spätestens dann, wenn Pflichtteilsberechtigte mit überzogenen Forderungen auftreten.

Wie hoch ist die Beratungsgebühr in Fragen des Erbrechts ?

Die Höchstgebühr ist gesetzlich festgeschrieben und liegt, je nach juristischer Beratungsdichte, bei maximal 190,- Euro für die Erstberatung und bei maximal 250,- Euro für eine Mehrfachbratung. Ein Rechtsanwalt darf diese Gebühren nicht überschreiten, kann sie jedoch, nach eigenem Ermessen, unterschreiten.

Wie kann ich sicher sein, einen in Erbrechtsfragen qualifizierten Anwalt gefunden zu haben ?

Informieren Sie sich über die Webseite Ihrer regionalen Rechtsanwaltskammer für Niedersachsen, der Bundesrechtsanwaltskammer oder dem Deutschen Anwaltverein über die Rechtsgebiete Ihres Anwalts.

Welcher Anwaltstyp ist für Erbschaften am besten geeignet ?

Geht es um die Erstellung von rechtssicheren Dokumenten, Minimierung von Steuern im Zuge der Erbschaftsplanung oder Strategien zur Vermögensverwaltung, sollte ein auf Nachlassplanung spezialisierter Anwalt die Anlaufadresse Ihrer Wahl sein.

Was ist besser, Testament beim Notar oder Rechtsanwalt ?

Rechtsanwälte und Notare sind beide in der Lage rechtssichere Testamente zu verfassen. Der Vorteil eines Notars liegt darin, dass dieser das erstellte Testament gleichzeitig auch noch beurkunden kann. Eine kompetente Rechtsberatung können Sie bei beiden erwarten.

Erbrecht

Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei für Wirtschaftsrecht im Bereich Erbrecht

  • Bundesweite gerichtliche Vertretung und Prozessführung bei Erbstreitigkeiten, Erbscheinsverfahren und Nachlassverfahren
  • Testamentsanfechtung und Testamentsvollstreckung
  • Steueroptimierte Testamente und Erbverträge
  • Rechtssichere Nachlassplanung
  • Schenkungs- und Übergabeverträge
  • Auslegung von Testamenten und Erbschaftsverträgen
  • Abwehr/Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnisansprüchen
  • Vermögensvorsorge/Vermögensschutz
  • Strukturierung von Vermögen bei Patchworkfamilien
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Erbschaftssteuerrecht

Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei für Wirtschaftsrecht im Bereich Erbschaftssteuerrecht

  • Juristische Gestaltung von Modellen zur steueroptimierten Vermögensübergabe
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Vermögensstrukturierung im Hinblick rechtliche und steuerliche Möglichkeiten

Nachlassabwicklung

Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei für Wirtschaftsrecht im Bereich Nachlassabwicklung

  • Nachlassabwicklung auf nationaler und internationaler Ebene
  • Abwicklung von Mietverhältnissen, Versicherungsverträgen und anderer Vertragsverhältnisse
  • Ermittlung des steuerrechtlichen Status des Erblassers samt ausstehender Steuererklärungen
  • Organisation von Haushaltsauflösungen
  • Wertermittlung und Veräußerung von Immobilien
  • Ermittlung und Übertragung von Bankguthaben und Wertpapieren
  • Gestaltung und Organisation von Bestattungen und Dauergrabpflegen
  • Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen
  • Verwaltung von digitalen Nachlässen (facebook-Konten, Twitter-Konten etc.)

Pflichtteilsrecht

Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei für Wirtschaftsrecht im Bereich Pflichtteilsrecht

  • Geltendmachung und Durchsetzung von Anbsprüchen von Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
  • Abwehr von Pflichtteils-Ansprüchen
  • Pflichtteilsklagen
  • Rechtssichere Wahrung und Erfüllung von Pflichtteils-Ansprüchen
  • Vermögens-Neustrukturierung bei erblichen Pflichtteilen, mit Spezialisierung auf Immobilienüberlassungen
  • Strategieplanung und Umsetzung zur Pflichtteilsreduzierung und Pflichtteilsvermeidung
  • Gestaltung und Entwurf von Pflichtteilsverzichtsverträgen

Tätigkeitsschwerpunkte im Wirtschaftsrecht