THEURER GÖDECKE
Hannoversche Rechtsanwaltskanzlei für Steuerrecht
Bei Ärger mit dem Finanzamt besser gleich zu den Spezialisten für Steuerrecht und Steuerstrafrecht in Hannover
Haben Sie eine Anzeige vom Finanzamt erhalten? Droht Ihnen eine Strafe für Steuerhinterziehung? Haben Sie eventuell Ihre Immobilie im Ausland nicht angegeben,
vergessen Ihre Steuererklärung abzugeben oder haben Sie vom Finanzamt eine Aufforderung zur Steuererklärung nach Schätzumg mit einer Frist zum Nachreichen erhalten?
Sowohl bei Gestaltungsberatung als auch bei Abwehrberatung:
Unser Expertenteam aus Anwälten für Steuerrecht und Steuerstrafrecht steht Ihnen umfassend zur Seite, in sämtlichen Belangen des Steuerstrafrechts.
Sinn und Zweck der Erhebung von Steuern
Ein Staat ist nicht wertschöpfend tätig.
Dies bedeutet, dass er das Geld, welches benötigt wird zum Erhalt von Infrastruktur, Bildungseinrichtungen usw., abschöpfen muss bei denen, die es erwirtschaften.
Der öffentliche Haushalt wird somit finanziert durch die Erhebung von Steuern durch die Finanzverwaltung.
Bei der Finanzverwaltung handelt es sich um eine Eingriffsverwaltung (öffentliche Verwaltung, die Bürgern Vorgaben macht in Bezug auf deren handeln/nichthandeln, notfalls durch Einsatz von Zwangsmitteln)
die gebunden ist an die Vorgaben des Legalitätsprinzips (Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens bei bestehendem Anfangsverdacht auf eine Straftat).
Zur Einnahmenfinanzierung bedient sich des Steuerrecht aus vielerlei Quellen:
- Umsatzsteuer – Besteuerung unternehmerischer Leistungen und Lieferungen
- Grunderwerbssteuer – Besteuerung von Grundstücksgeschäften
- Einkommensteuer (Lohnsteuer) – Besteuerung von Einkünften
- Körperschaftssteuer – Besteuerung von Einkünften bei Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen
- Gewerbesteuer – Besteuerung von Einkünften durch selbstständige Tätigkeit (Gewerbetreibende)
- Verbrauchssteuern – Besteuerung des Verkaufs von Waren aller Art (Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer uvm.)
- Mehrwertsteuer – Besteuerung des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen
- Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuern die Vermögensmehrung aufgrund von unentgeltlichen Zuwendungen und Erbschaften.
Steuern dienen der allgemeinen Finanzierung des Staatshaushalts und sind somit nicht zweckgebunden. So kann z.B. die Tabaksteuer auch für den Erhalt von Strassen verwendet werden.
Steuerrechtliche Gestaltungsberatung der Kanzlei THEURER GÖDECKE in Hannover
Steuerrecht berührt zwar eine Reihe Lebensbereiche dort, wo man es nicht unbedingt erwartet, eröffnet jedoch dadurch auch erhebliche steuerrechtliche, insbesondere einkommenssteuerrechtliche,
Gestaltungsmöglichkeiten für Privatleute und Unternehmen.
Besonders für Letztere ist es jedoch wichtig, bei allen steuerrechtlichen Gesichtspunkten nicht das übergeordnete Ziel aus den Augen zu verlieren. Entscheidungen zur Steuervermeidung und Wahrnehmung von Steuervorteilen,
sollten bei Unternehmen stets hinter wirtschaftlichen Entscheidungen zurückstehen.
Die rechtssichere Umsetzung zur Vermeidung von Steuern sowie die Entwicklung von Handlungsalternativen sind beides gleichberechtigte Ziele unserer Kanzlei für Steuerrecht und Steuerstrafrecht im Zentrum von Hannover.