Theurer Gödecke, Hannover
Juristische Beratung bei Krise und Insolvenz durch unsere Fachanwälte für Insolvenzrecht
Ob gerichtliches oder außergerichtliches
Schuldenbereinigungsverfahren,
Vertretung von Gläubigerinteressen oder die Abwehr von Haftungsansprüchen:
Wir vertreten konsequent Ihre Interessen in allen Bereichen des Insolvenzrechts, sei es als außergerichtliche Vergleiche, die erfolgreiche Geltendmachung
von Ansprüchen im Insolvenzverfahren oder die Regelung von Haftungsfragen.
Mit unserer Erfahrung von insgesamt 20 Jahren als Fachanwälte für Insolvenzrecht beraten wir unsere
Mandanten erfolgreich bei Zahlungsunfähigkeit oder drohender Zahlungsunfähigkeit sowie Überschuldung ihrer Unternehmen.
In unserer hannoverschen Kanzlei für Insolvenzrecht erstellen wir Sanierungspläne, bewerten Aktiva und Passiva und fertigen Gutachten
zu Fortführungsprognosen (gemäß Prüfungsstandard S 6 des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer) und Insolvenzreife.
Auch bei Stellung des Insolvenzantrags stehen wir unserer Mandantschaft zur Seite.
Welche Insolvenzverfahren gibt es ?
Der Schuldner ist eine juristische Person (GmbH oder AG) oder eine Personenvereinigung (OHG oder GbR)
Der Schuldner ist eine natürliche Person (Verbraucher oder ehemals Selbstständiger)
Wie hoch müssen die Schulden für eine Privatinsolvenz sein ?
Für eine Privatinsolvenz gibt es keine gesetzliche Mindestschuldenhöhe.
Entscheidend ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, also die Unmöglichkeit, fällige Rechnungen zu begleichen, z.B. wegen eines zu niedrigen Einkommens.
Wichtig ist, dass vorher versucht wurde, sich über die abzutragenden Schulden außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen und dieser Versuch
gescheitert ist.
Bei zu geringen Schulden, können die Kosten des Schuldenbereinigungsverfahrens allerdings ein Verhinderungsgrund sein, da diese unter
Umständen (z.B. wenn der Schuldner über kein Einkommen verfügt und geringen 4-stelligen Beträgen), auf Antrag gestundet werden können.
Kriterien für eine geplante Privatinsolenz:
- Zahlungsunfähigkeit:
Fällige Verbindlichkeiten können, unabhängig von der Höhe, nicht mehr beglichen werden.
- Gescheiterter Einigungsversuch:
Der Versuch einer aussergerichtlichen Schuldenbereinigung des Schuldners mit seinen Gläubigern muss nachgewiesen werden.
- Keine selbstständige Tätigkeit:
Nur für Verbraucher, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben.
Welche zwei Schulden können nicht erlassen werden ?
Nicht alle Schulden werden bei einer Insolvenzanmeldung gleich behandelt und dem entsprechend erlassen.
Zu diesen Schulden zählen Studienkredite, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Verhinderung der Durchgriffshaftung durch unsere hannoverschen Fachanwälte für Insolvenzrecht
Im Falle einer drohenden Insolvenz, stehen Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter In einem Interessenkonflikt zwischen Insolvenzantragspflicht und
Gesellschafterinteressen. Als Geschäftsführer oder Mitglied des Vorstands stehen Sie somit in Verdacht der Strafbarkeit aufgrund einer
Insolvenzverschleppung.
Durchgriffshaftung (unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung mit Privatvermögen) trotz GmbH Gesellschaftervertrags wäre die Folge.
Zu der bereits vorhandenen Krise des Unternehmens käme die wirtschaftliche Existenzvernichtung von Geschäftsführer, Vorstand oder Gesellschaftern hinzu.
Bei Theurer Gödecke beraten wir unsere Mandantschaft frühzeitig zu den Folgen.
Erstellung eines Insolvenzplans durch unsere Kanzlei für Insolvenzrecht
Vor der Ausarbeitung eines individuellen Insolvenzplans eines in Schieflage geratenen Unternehmens, steht die Prüfung auf Sanierung. Sollte sich die Sanierung eines Unternehmens als nicht zielführend ergeben, so begleiten wir Sie, als letzte Konsequenz, bei einer Insolvenz in Eigenverantwortung.
Insolvenzanfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung
Als Fachanwälte mit zusammen mehr als 20 Jahren Erfahrung im Insolvenzrecht, haben wir bereits jedes Problem
aus unterschiedlichem Blickwinkel kennengelernt. Trotz einem engen juristischen Korsett, haben auch Insolvenzverwalter ihre besondere Art Dinge zu handhaben.
Im Raum Hannover sind wir langjährig vertraut mit ziemlich jedem Insolvenzverwalter.
Unabhängig ob Gläubigerbenachteiligung gem. §§ 129 ff. InsO, Anfechtungsansprüchen oder
Haftungsinanspruchnahmen von Geschäftsführern, Anfechtungsverzichtsvergleichen oder
Forderungsankauf von Gläubigern:
Wir treffen bei jedem Insolvenzverwalter stets den richtigen Ton.
Häufige strafrechtliche Falle im Insovenzrecht: Die Insolvenzverschleppung
Eine aufgedeckte Insolvenzverschleppung ruft zwangsläufig staatsanwaltliche Ermittlungen auf den Plan. In unserer hannoverschen
Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht übernehmen wir, sowohl in Hannover, als auch bundesweit Ihre wirtschaftsstrafrechtliche Vertretung
als Counterpart zu staatsanwaltlichen Ermittlungsstellen.
Problematisch ist in Fällen der Insolvenzverschleppung, die überaus akribisch zusammngetragene Beweislage der Ermittlungsbehörden unter zuhilfenahme
ausgewiesener Experten (Wirtschaftsreferenten). Eine Strategie, beruhend auf Konfliktverteidigung, ist nahezu aussichtslos.
Wichtig ist es daher, eine Verteidigungslinie bereits im Vorfeld zu errichten. Wir evaluieren Akten auf Fehler und Widersprüche in den materiellen
Voraussetzungen.
Da sich Wirtschaftsstrafsachen rasch zu aufwändigen Verfahren, mit einer Vielzahl von Experten, entwickeln, ist den Gerichten stark daran gelegen
diese Sachen so schnell wie möglich "vom Tisch" zu bekommen. Das erhöht, unserer Erfahrung nach, durch Verfahrensabsprachen gemäß
§ 257 c StPO die Chancen auf eine milde Verurteilung erheblich.