Öffentliches Wirtschaftsrecht und Vergaberecht.
Mit unserer Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Hannover, decken wir die gesamte Breite des öffentlichen Wirtschaftsrechts ab.
Von öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen bis zu Privatpersonen, unterstützen wir unsere Mandanten in sämtlichen Bereichen des Staats- und
Verwaltungsrechts, einschliesslich vorprozessualer und prozessualer Interessenswahrnehmung.
Unser besonderes Augenmerk galt dabei in den vergangenen Jahren den wirtschaftspolitisch relevanten Bereichen Mobilitäts- und Energiewende.
Gesellschaftsrecht
Juristische Begleitung von Mittelständlern, Großunternehmen und Start-Ups in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Arbeitsrecht
Von Verträgen über Betriebsvereinbarungen und Kollektivvereinbarungen umfassende juristische Unterstützung in Fragen des Arbeitsrechts (kollektives Arbeitsrecht und individuelles Arbeitsrecht).
Wettbewerbsrecht
Vermeidung von Wettbewerbsverstössen sowie Durchsetzung von Ansprüchen an Mitbewerbern.
Insolvenzrecht und Sanierung
In Unternehmnskrisen und drohender Insolvenz. Durchsetzung von Forderungen gegenüber Schuldnern.
Immobilienrecht
Rechtssichere Umsetzung von Immobilien-Transaktionen und juristische Unterstützzung bei gewerblichen Mietverträgen.
Rechtsstreitigkeiten & Prozessführung
Vertretung von Unternehmen und Unternehmern, Freiberuflern und Führungskräften in Rechtsstreitigkeiten.
Vertriebsrecht & Commercial
Beratung in sämtlichen Fragen der Vertragsgestaltung, Verhandlungen und sonstigen rechtlichen Belangen.
Venture Capital & Private Equity
Beratung von Investoren, Start-Ups und Unternehmen allgemein, bei Venture-Capital-Investitionen und Private-Equity-Investitionen.
Mergers & Acquisitions
Begleitung von Unternehmenskäufen bundesweit, bei Fusionen und Übernahmen und aller damit verbundenen Transaktionen.
Was macht ein Anwalt für Wirtschaftsrecht?
Zur Absicherung wirtschaftlicher Ziele, verfügen Wirtschaftsjuristen über explizite betriebswirtschaftliche Kenntnisse und
entsprechender juristischer Expertise.
Die Mandantschaft von Anwälten/Fachanwälten für Wirtschaftsrecht besteht überwiegend aus Unternehmen, sowie Entscheidern aus de Wirtschaft
(Investoren, Unternehmer...).
Wirtschaftsrechtler begleiten Unternehmen im Vorfeld bei Unternehmensgründungen und Vertragsgestaltung, sowie bei Restrukturierung und Fusionen.
Zugleich unterstützen sie ihre Mandantschaft in Verhandlungen und gerichtlichen Streitigkeiten.
Die Kernaufgaben eines Wirtschaftsrechtsanwalts bestehen aus:
– Vertragsgestaltung & -verhandlung:
Erstellung und Prüfung von Verträgen (Handelsrecht, Lieferverträge), AGBs und Arbeitsverträgen.
– Unternehmensrecht (Gesellschaftsrecht):
Beratung bei Gründung, Satzungsänderungen, Umstrukturierungen, Kauf/Verkauf von Unternehmen (M&A).
– Risikomanagement & Compliance:
Absicherung gegen Haftungsrisiken, Umsetzung von Gesetzen (z.B. Lieferkettenschutzgesetz) und interne Prozessoptimierung.
– Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung:
Durchsetzung von Forderungen (Inkasso), Mediation und Prozessführung bei wirtschaftlichen Streitigkeiten.
– Internationales Wirtschaftsrecht:
Begleitung bei grenzüberschreitenden Transaktionen, Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht.
– Wirtschaftsverwaltungsrecht:
Beratung bei Erlaubnissen, Genehmigungen und Subventionen im Verhältnis zum Staat.
Zudem können Sanktionen wie Gewinnabschöpfung oder Geldbußen (gemäß § 30 OWiG) Unternehmen als Verbandsgeldbuße
treffen;
§ 1 VerSanG:
Gesetz zur "Sanktionierung von Verbänden wegen Straftaten, durch die Pflichten, die den Verband
treffen, verletzt worden sind oder durch die der Verband bereichert worden ist oder werden sollte".
Die rechtssichere, fachanwaltliche Beratung unserer hannoverschen Kanzlei für Wirtschaftsrecht, unter Berücksichtiigung aktueller
juristischer Entwicklungen von Straf- und Ordnungswidrikeitsnormen im Bereich Wirtschaftsrecht, minimiert für unsere Mandantschaft das Risiko einer
Verurteilung.
Leistungen unserer Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht
- Unternehmensverteidigung
- Bundesweite Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren von Entscheidungsträgern
- Verfassen von strafbefreienden Selbstanzeigen
- Präventive Unternehmensberatung und Erstellung strafrechtlicher Gutachten im Vorfeld, zur Abschätzung und Eingrenzung von Risiken unternehmerischen Handelns
Verteidigung von Unternehmern
In unserer Kanzlei für Wirtschaftsrecht verteidigen wir Geschäfstführer und Führungskräfte in sämtlichen Belangen des Wirtschaftsrechts.
Strafrechtlich relevante Taten im Steuerrecht
- § 370 Abgabenordnung (AO)
– Steuerhinterziehung - § 378 AO
– leichtfertige Steuerverkürzung - § 374 AO
– Steuerhehlerei - § 379 AO
– Steuergefährdung
Straftatbestände aus dem allgemeinen Strafrecht
- § 263 StGB
– Betrug - § 266 StGB
– Untreue - § 261 Strafgesetzbuch (StGB)
– Geldwäsche - §§ 283 StGB, 283b StGB
– Verletzung von Buchführungspflichten - § 266a StGB
– Vorenthalten von Arbeitsentgelt
Straftatbestände aus dem Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht
- § 334 StGB
– Bestechung - § 332 StGB
– Bestechlichkeit - § 299 StGB
– Bestechung sowie Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr - § 333 StGB
– Vorteilsgewährung - § 331 StGB
– Vorteilsannahme - § 298 StGB
– Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
Vorwürfen aus dem Bereich des Insolvenzstrafrechts
- § 283b StGB
– Verletzung der Buchführungspflicht - § 15a Insolvenzordnung (InsO)
– Insolvenzverschleppung - § 283 StGB
– Bankrott - § 283d StGB
– Schuldnerbegünstigung - § 283c StGB
– Gläubigerbegünstigung