Rechtsanwälte für Wirtschaftsrecht, Hannover.
Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Belangen rund ums Wirtschaftsrecht.

Unternehmerisches Handeln in Deutschland wird von Tag zu Tag riskanter.

Bestehende nationale und internationale Vorschriften werden genauso verschärft, wie regulatorische Anforderungen an das Führen eines Unternehmens. Die Schaffung immer neuer wirtschaftsrechtlicher Regularien, wie zuletzt im Kapitalmarktstrafrecht und das Korruptionsstrafrecht, erfordern fachanwältlichen Rat juristischen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts.

In Deutschland gibt es kein, wie noch 2020 geplant, originäres Unternehmensstrafrecht, da nur juristische Personen schuldhaft handeln können. Das heisst: Unternehmen können nicht als Beschuldigte strafrechtlich verurteilt werden. Sie unterliegen jedoch einem Bußgeldrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht).

Was macht ein Anwalt für Wirtschaftsrecht?

Zur Absicherung wirtschaftlicher Ziele, verfügen Wirtschaftsjuristen über explizite betriebswirtschaftliche Kenntnisse und entsprechender juristischer Expertise.

Die Mandantschaft von Anwälten/Fachanwälten für Wirtschaftsrecht besteht überwiegend aus Unternehmen, sowie Entscheidern aus de Wirtschaft (Investoren, Unternehmer...).

Wirtschaftsrechtler begleiten Unternehmen im Vorfeld bei Unternehmensgründungen und Vertragsgestaltung, sowie bei Restrukturierung und Fusionen. Zugleich unterstützen sie ihre Mandantschaft in Verhandlungen und gerichtlichen Streitigkeiten.

Die Kernaufgaben eines Wirtschaftsrechtsanwalts bestehen aus:
– Vertragsgestaltung & -verhandlung:
Erstellung und Prüfung von Verträgen (Handelsrecht, Lieferverträge), AGBs und Arbeitsverträgen.

– Unternehmensrecht (Gesellschaftsrecht):
Beratung bei Gründung, Satzungsänderungen, Umstrukturierungen, Kauf/Verkauf von Unternehmen (M&A).

– Risikomanagement & Compliance:
Absicherung gegen Haftungsrisiken, Umsetzung von Gesetzen (z.B. Lieferkettenschutzgesetz) und interne Prozessoptimierung.

– Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung:
Durchsetzung von Forderungen (Inkasso), Mediation und Prozessführung bei wirtschaftlichen Streitigkeiten.

– Internationales Wirtschaftsrecht:
Begleitung bei grenzüberschreitenden Transaktionen, Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht.

– Wirtschaftsverwaltungsrecht:
Beratung bei Erlaubnissen, Genehmigungen und Subventionen im Verhältnis zum Staat.

Zudem können Sanktionen wie Gewinnabschöpfung oder Geldbußen (gemäß § 30 OWiG) Unternehmen als Verbandsgeldbuße treffen;

§ 1 VerSanG:
Gesetz zur "Sanktionierung von Verbänden wegen Straftaten, durch die Pflichten, die den Verband treffen, verletzt worden sind oder durch die der Verband bereichert worden ist oder werden sollte"
.

Die rechtssichere, fachanwaltliche Beratung unserer hannoverschen Kanzlei für Wirtschaftsrecht, unter Berücksichtiigung aktueller juristischer Entwicklungen von Straf- und Ordnungswidrikeitsnormen im Bereich Wirtschaftsrecht, minimiert für unsere Mandantschaft das Risiko einer Verurteilung.

Leistungen unserer Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht

  • Unternehmensverteidigung
  • Bundesweite Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren von Entscheidungsträgern
  • Verfassen von strafbefreienden Selbstanzeigen
  • Präventive Unternehmensberatung und Erstellung strafrechtlicher Gutachten im Vorfeld, zur Abschätzung und Eingrenzung von Risiken unternehmerischen Handelns

Verteidigung von Unternehmern

In unserer Kanzlei für Wirtschaftsrecht verteidigen wir Geschäfstführer und Führungskräfte in sämtlichen Belangen des Wirtschaftsrechts.

Strafrechtlich relevante Taten im Steuerrecht

  • § 370 Abgabenordnung (AO)
    – Steuerhinterziehung
  • § 378 AO
    – leichtfertige Steuerverkürzung
  • § 374 AO
    – Steuerhehlerei
  • § 379 AO
    – Steuergefährdung

Straftatbestände aus dem allgemeinen Strafrecht

  • § 263 StGB
    – Betrug
  • § 266 StGB
    – Untreue
  • § 261 Strafgesetzbuch (StGB)
    – Geldwäsche
  • §§ 283 StGB, 283b StGB
    – Verletzung von Buchführungspflichten
  • § 266a StGB
    – Vorenthalten von Arbeitsentgelt

Straftatbestände aus dem Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht

  • § 334 StGB
    – Bestechung
  • § 332 StGB
    – Bestechlichkeit
  • § 299 StGB
    – Bestechung sowie Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
  • § 333 StGB
    – Vorteilsgewährung
  • § 331 StGB
    – Vorteilsannahme
  • § 298 StGB
    – Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen

Vorwürfen aus dem Bereich des Insolvenzstrafrechts

  • § 283b StGB
    – Verletzung der Buchführungspflicht
  • § 15a Insolvenzordnung (InsO)
    – Insolvenzverschleppung
  • § 283 StGB
    – Bankrott
  • § 283d StGB
    – Schuldnerbegünstigung
  • § 283c StGB
    – Gläubigerbegünstigung

Tätigkeitsschwerpunkte im Wirtschaftsrecht