Das Schuldenbereinigungsverfahren im Insolvenzrecht Hannover
Kann ein Verbraucher seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, so nennt sich das Überschuldung.
Der Versuch von Gläubigern und Schuldner sich auf privatem Wege zu einigen heisst Aussergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Von einem Gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren spricht man immer dann, wenn vorherige Einigungsversuche zwischen Schuldner
und Gläubiger ohne Ergebnis verliefen und nun ein erneuter Anlauf zur Schuldenbereinigung unternommen wird, diesesmal jedoch unter Zuhilfenahme eines Gerichts.
Ziel ist die Vermeidung einer Privatinsolvenz. Die Verfahrensdauer soll dabei 3 Monate nicht übersteigen.
Das Aussergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Bei dem bilateralen Versuch zwischen einem Schuldner und seinen Gläubigern zu einer Einigung zu gelangen, spricht man von einem "Aussergerichtlichen
Schuldenbereinigungsverfahren".
Steht ein überschuldeter Verbraucher vor der Entscheidung einer Privatinsovenz, so ist es i.d.R. klar, dass er nicht in der Lage sein wird den aufgelaufenen
Schuldenberg in Gänze abzutragen.
Ziel eines aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ist es daher, die Gläubiger dazu zu bewegen, auf einen Teil ihrer Forderungen zu
verzichten. Im Gegenzug erklärt sich der Schuldner zur Zahlung einer Teilsumme bereit, zahlbar sofort oder in Raten.
Während dieser Phase der Insolvenzvorbereitung ist es wichtig, die Hilfe einer auf Insolvenz- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei
wie Theurer Gödecke in Anspruch zu nehmen.
Wir fertigen eine genaue Aufstellung sämtlicher Gläubiger, sowie deren finanzielle Ansprüche an. Aufgrund dessen erarbeiten wir einen realistischen
Schuldenbereinigungsplan, als Verhandlungsangebot gegenüber den Gläubigern.
Das Gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Stimmen die Gläubiger dem, im Rahmen eines aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens erarbeiteten, Schuldenbereinigungsplan nicht zu,
so bleibt letztendlich als Weg in die Privatinsolvenz nur das "Gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren".
Bevor das anstehende Insolvenzverfahren jedoch eröffnet werden kann, gilt es für den Schuldner, beim zuständigen Gericht die beabsichtigte Privatinsolvenz
anzumelden.
Als Nachweis für das Scheitern vorheriger Bemühungen zum Schuldenabbau ist es, hierfür einen Beleg über das Scheitern des aussergerichtlichen
Schuldenbereinigungsverfahrens vorzulegen.
Was ist ein Schuldenbereinigungsverfahren?
Ziel eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens ist ein geordneter Schuldenabbau. Ein Schuldenbereinigungsplan regelt dabei die zukünftige Vorgehensweise zwischen Gläubigern und Schuldner, zum Schuldenabbau.
Wann ist ein aussergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren erforderlich?
Beschliesst ein überschuldeter Verbraucher Privatinsolvenz anzumelden, so hat er zunächst ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren zu durchlaufen, bevor es zu einem Insolvenzverfahren kommt.
Wann ist ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren erforderlich?
Der erste Schritt in die Privatinsolvenz für einen überschuldeten Verbraucher besteht darin, zu versuchen sich mit seinen Gläubigern
aussergerichtlich zu einigen (aussergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren).
Professioneller Beistand bei der Insolvenzberatung durch unsere Anwaltskanzlei für Insolvenzrecht Hannover, bewahrt den Schuldner hierbei vor
rechtlichen Fallstricken.
Scheitert dieser Versuch, so steht dem Schuldner der Weg in die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) offen.
Wann scheitert ein Schuldenbereinigungsplan?
Ein aussergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan gilt dann als gescheitert, wenn auch nur ein einziger Gläubiger diesem Vergleich
nicht zustimmt.
Die Vereinbarungen zum Schuldenabbau der Gläubiger, deren Zustimmung vorliegt, bleiben davon jedoch unberührt. Auch kann ein säumiger Schuldner
mit den übrigen Gläubigern weiterverhandeln, da ein Antrag auf Privatinsolvenz nicht verpflichtend ist.